AKW Gundremmingen B ging am 31.12. vom Netz

Der Block B des Atomkraftwerks Gundremmingen in Bayern ging am 31. Dezember 2017 endgültig vom Netz. Dieses Enddatum wurde als Teil des im breiten Konsens beschlossenen schrittweisen Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 im Atomgesetz festgelegt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Ich bin froh über das Abschalten des Atomkraftwerks Gundremmingen B. Der Atomausstieg in Deutschland kommt damit einen wichtigen Schritt voran. Die Atomkraft war ein technologischer Irrweg - sowohl Fehlerfreiheit als auch Kostengünstigkeit waren Versprechen, die nie eingehalten wurden. Ich bin um jedes AKW froh, das nicht mehr in Betrieb ist. Mit der Abkehr von dieser gefährlichen und nicht nachhaltigen Energieform haben wir den Grundstein für eine international wettbewerbsfähige Energiestruktur in Deutschland gelegt.

Wir steigen zwar in den nächsten Jahren aus der Atomenergie aus. Für die Dauer der Restlaufzeit muss jedoch gewährleistet sein, dass die Atomkraftwerke auf dem höchstmöglichen Sicherheitsniveau betrieben und anschließend sicher rückgebaut werden. Das hat für mich oberste Priorität.

Auch für die Stromversorgung ist das schrittweise Abschalten der Atomkraftwerke richtig. Anders als von einigen prophezeit wurde, leiden wir in Deutschland nicht unter einer Stromlücke. Wir haben im Gegenteil sogar gigantische Stromüberschüsse. Unsere Stromversorgung ist sicher, daran wird auch die Abschaltung von Gundremmingen B nichts ändern.“

Das Atomgesetz sieht vor, dass die nach der Abschaltung von Gundremmingen B verbliebenen sieben Reaktoren wie folgt abgeschaltet werden:

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