Stromtarife: Worauf Verbraucher wirklich achten sollten

Heidelberg. Wenn es um faire Stromtarife geht, sind Slogans wie „keine Vorauskasse“ oder „keine Pakete“ sehr beliebt. Diese Angebote spielen heute kaum noch eine Rolle, wie eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox zeigt. Doch wo sollten Verbraucher auch heute noch genau hinschauen?

Vorauskasse und Pakete führen Nischendasein

Der Anteil von Angeboten mit jährlicher Vorauszahlung ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich zurückgegangen. Waren 2008 noch 13 Prozent aller Privatkundentarife mit Vorauskasse, sind es aktuell noch 2 Prozent. Pakettarife mit festen Abnahmemengen finden Stromkunden noch seltener. Ihr Anteil liegt derzeit bei 0,2 Prozent, vor zehn Jahren lag er bei rund 6 Prozent.

„Die Stromanbieter haben in den vergangenen Jahren zunehmend auf derartige Vertragsklauseln verzichtet. Das liegt nicht zuletzt auch an den strengen Verbraucherschutzkriterien bei Verivox, die beispielsweise Tarife mit Vorauskasse nur dann anzeigen, wenn Verbraucher sich bewusst dafür entscheiden. Vorauskasse- und Pakettarife führen mittlerweile im Markt ein absolutes Nischendasein“, sagt Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte bei Verivox.

Weniger Anbieter räumen Sonderkündigungsrecht bei Umzug ein

Was in der Telekommunikationsbranche bereits Alltag ist, hält auch am Energiemarkt Einzug: Immer mehr Stromanbieter schränken das Recht auf Sonderkündigung bei Umzug ein.

Das zeigt der Blick von Verivox in die AGB der Anbieter: Im Jahr 2012 konnten Verbraucher noch aus 89 Prozent aller Verträge bei Umzug aussteigen – entweder durch Sonderkündigung oder durch automatisches Vertragsende. 2018 ist die Anzahl der Verträge, die bei Umzug eine Vertragsbeendigung vorsehen, um 24 Prozentpunkte auf 65 Prozent gesunken.

„Viele Anbieter gehen dazu über, bei Umzug innerhalb des Netzgebiets auf die Fortführung des Stromvertrags zu bestehen“, so Köster-Niechziol. „Verbraucher, die einen weiteren Umzug in eine andere Stadt planen, sollten sich vorher informieren, ob dann ein Sonderkündigungsrecht besteht“, rät der Experte.

Post vom Anbieter: Jedes Schreiben kann wichtig sein

Online-Tarife bieten Verbrauchern viele Vorteile. Sie sind meist günstiger, haben ein Rechnungsarchiv, eine Verbrauchshistorie und oft eine einfache Zählerstandseingabe. Allerdings erfolgt die Korrespondenz mit dem Anbieter in der Regel ausschließlich elektronisch. Das beinhaltet dann auch wichtige Erklärungen wie Preiserhöhungen und Änderungen der Vertragsbedingungen. Verbraucher sollten E-Mails daher genauso behandeln wie Briefpost und regelmäßig den eigenen Spamordner überprüfen.

„Es kommt außerdem vor, dass Preiserhöhungen nicht offensichtlich und transparent genug kommuniziert werden, dass wirklich jeder Verbraucher sie auf Anhieb erkennt“, erklärt Köster-Niechziol. „Wir raten Verbrauchern daher, Briefe und E-Mails ihres Versorgers immer aufmerksam zu lesen und nicht vorschnell als Werbung abzutun. Wer einen reinen Online-Tarif hat, sollte auch regelmäßig sein Kundenkonto prüfen.“

Sicher wechseln mit Verivox-Tarifempfehlungen

Wer eine Preiserhöhung erhält, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Dadurch können mehrere Hundert Euro pro Jahr eingespart werden. Im Tarifvergleich von Verivox werden zunächst nur Tarife mit fairen Bedingungen angezeigt: Keine Vorauskasse oder Pakete, die Vertragslaufzeit darf nicht länger als 12 Monate sein und es muss eine Preisgarantie geben. Verbraucher können diese Filter-Einstellungen auf Wunsch individuell anpassen.

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