Konsultation zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel
Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur starten heute die Konsultation der Entwurfsfassung des Leitfadens für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Das Bundeskartellamt wird in dem Leitfaden die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung erläutern, auch mit dem Ziel, für erforderliche Investitionen in Kraftwerke die notwendige Rechtssicherheit zu verbessern. Das Thema Marktmacht in der Stromerzeugung wird im Zuge der bevorstehenden Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten Kohleausstiegs perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: Der Leitfaden soll bei den Marktteilnehmern zu einem besseren Verständnis der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) beitragen. Er beantwortet Auslegungsfragen zum Verbotstatbestand der Marktmanipulation. Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Entwurf wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.
Schriftliche Stellungnahmen insbesondere von Unternehmen, Verbänden, Behörden oder wissenschaftlichen Instituten zum Entwurf des Leitfadens können bis 20. Mai 2019 an folgende E-Mail-Adressen gesandt werden: konsultation-leitfaden-missbrauchsaufsicht-strom@bundeskartellamt.bund.de und remit@bnetza.de. Die Stellungnahmen gehen beiden Behörden zu und werden nach Abschluss der Konsultation veröffentlicht sofern nicht anderweitig angegeben. Im Anschluss an die Konsultation wird der Leitfaden finalisiert und veröffentlicht.
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