Energiesammelgesetz stärkt Strom- und Wärmewende

Das Energiesammelgesetz wird zum 1.1.2019 in Kraft treten können, nachdem der Bundesrat auf seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch eingelegt hat.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Gesetz, insbesondere die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung und zum Mieterstrom. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche dazu: „Die Beschlüsse zu Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Mieterstrom stärken die Wärmewende und den Klimaschutz – vor allem in den Städten.

Die KWK-Förderung wird nun bis 2025 laufen. Die Verlängerung wird endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, von denen viele derzeit auf Eis liegen. Denn das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden.

Auch für den Ausbau des Mieterstroms ist das Gesetz förderlich: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet. Es ist gut, dass die Einschnitte abgemildert werden. Der Abschlag soll zukünftig 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom hat damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.“

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