Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Wenn Sie sich noch nie um einen anderen Stromtarif gekümmert haben, werden Sie vermutlich mit dem Grundversorgungstarif beliefert. Dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Haben Sie schon einmal den Stromanbieter oder den Stromtarif gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag. Haben Sie ein Schreiben zu geänderten Strompreisen bekommen, können Sie zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.

 

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