Überschuss aus dem Fördersystem des EEG
Im kommenden Jahr rechnen die Übertragungsnetzbetreiber laut Bundesnetzagentur mit einem Überschuss in Höhe von 3,6 Mrd. Euro aus dem Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Der Finanzierungsbedarf wird jährlich für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.
Im kommenden Jahr wird damit gerechnet, dass die Einnahmen aus der Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms den Förderbedarf übersteigen. Hintergrund sind die sehr hohen Strompreise. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit Einnahmen für den von ihnen vermarkteten Strom der festvergüteten Anlagen in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten in Höhe von 9,4 Mrd. Euro.
Zubau erneut deutlich von Solaranlagen getrieben
Für das Jahr 2023 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 11,0 GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird mit 8,5 GW erneut durch Solaranlagen getrieben. Windenergieanlagen an Land und Windenergieanlagen auf See tragen mit 2,2 GW und 0,5 GW zum Netto-Zubau bei. Für Biomasse wird ein leichter Rückgang der Leistung von 0,1 GW erwartet, da einige Anlagen ihr Förderende erreichen.
Finanzierungsbedarf wird künftig durch den Bund ausgeglichen
Die Übertragungsnetzbetreiber führen zur Abwicklung des Fördersystems des EEG ein separates EEG-Konto. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null abgesenkt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen. Vor Abschaffung der EEG-Umlage wurde in diesem Rahmen die jeweilige Höhe der EEG-Umlage festgelegt.
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