Was bringen die Preisbremsen für Gas und Strom?

Heidelberg. Die Einführung der Preisbremsen für Gas und Strom wurde im Bundestag beschlossen. Im kommenden Jahr werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu einem staatlich festgesetzten Preis abgerechnet. Ein Drei-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus kann bei Strom und Gas mit einer jährlichen Entlastung von insgesamt 883 Euro rechnen. Paare in einer 100-qm-Wohnung erhalten rund 588 Euro, Singles in einer Ein-Zimmer-Wohnung rund 278 Euro. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox.

Preisbremsen werden ab März abgerechnet

Die Preisbremsen für Gas und Strom werden ab März 2023 abgerechnet, gelten dann jedoch auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs den Arbeitspreis, beim Gas auf 12 Cent die Kilowattstunde beim Strom auf 40 Cent die Kilowattstunde. Der darüber hinaus liegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.

Gaspreisbremse entlastet um über 820 Euro pro Jahr

Mitte Dezember liegen die bundesweit durchschnittlichen Gaskosten für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bei 3.565 Euro. Der durchschnittliche Arbeitspreis liegt derzeit bei 17,13 Cent/kWh, der durchschnittliche Grundpreis bei 141,22 Euro pro Jahr. Durch die Gaspreisbremse sinken die Gaskosten von 3.565 Euro um 821 Euro auf 2.744 Euro.

Ein Zwei-Personen-Haushalt (12.000 kWh) hat aktuell einen durchschnittlichen Arbeitspreis von 17,25 Cent/kWh und einen Grundpreis von 134,16 Euro. Die Gesamtkosten von 2.183 Euro sinken durch die Gaspreisbremse um 504 Euro auf 1.679 Euro.

Ein Single-Haushalt (5.000 kWh) bezahlt derzeit einen durchschnittlichen Arbeitspreis von 17,71 Cent/kWh und einen Grundpreis von 105,65 Euro. Hier sinken die Gesamtkosten von 991 Euro durch die Gaspreisbremse um 228 Euro auf 763 Euro.

"Die Gaspreisbremse bringt den Haushalten eine deutliche Entlastung und mildert die Auswirkungen der Energiekrise ab", sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Strompreisbremse senkt Stromrechnung um 62 Euro

Mitte Dezember liegen die Stromkosten für einen Drei- bis Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh im bundesweiten Durchschnitt bei 1.815 Euro. Die Kosten setzen sich zusammen aus einem durchschnittlichen Arbeitspreis von 41,94 Cent/kWh und einem Grundpreis von 140 Euro pro Jahr. Die Gesamtkosten von 1.815 Euro sinken durch die Strompreisbremse um 62 Euro auf 1.753 Euro.

Bei einem Zwei-Personen-Haushalt (2.800 kWh) liegt der durchschnittliche Arbeitspreis bei 43,75 Cent/kWh und der Grundpreis bei 135,51 Euro. Die Strompreisbremse senkt die Gesamtkosten von 1.311 Euro um 84 Euro auf 1.227 Euro.

Ein Single-Haushalt (1.500 kWh) hat aktuell einen durchschnittlichen Arbeitspreis von 44,15 Cent/kWh und einen Grundpreis von 137,46 Euro. Hier sinken die Gesamtkosten von 767 Euro durch die Strompreisbremse um 50 Euro auf 717 Euro.

"Im Vergleich zur Gaspreisbremse fallen die Entlastungen durch die Strompreisbremse moderat aus", sagt Thorsten Storck "Sie schützen die Haushalte jedoch vor noch weiter anziehenden Strompreisen."

Energiesparen lohnt sich doppelt

Die Preisbremsen setzen auch einen starken Anreiz zum Energiesparen: Wer es schafft, den häuslichen Energieverbrauch im kommenden Jahr zu senken, bekommt die eingesparten Kilowattstunden bei der Jahresendabrechnung zum Marktpreis gutgeschrieben.

"Je geringer der Gesamtverbrauch ausfällt, umso niedriger ist der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde für die Haushalte", sagt Thorsten Storck. "Wer jetzt den Energieverbrauch senkt, handelt nicht nur solidarisch, sondern spart doppelt."

Methodik

Die durchschnittlichen Strom- und Gaspreise wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex erhoben. Dabei wurde eine durchschnittlicher Arbeitspreis, ein durchschnittlicher Grundpreis berechnet und mögliche Boni für Neukunden berücksichtigt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom und Gas berücksichtigt jeweils die Preise der Grundversorger und der 30 wichtigsten überregionalen Strom- und Gasanbieter. Die Gewichtung der unterschiedlichen Preisstände wird über die Anzahl der Haushalte der belieferten Regionen vorgenommen. Die Gewichtung zwischen den verschiedenen Tariftypen erfolgt über die aktuell veröffentlichten Wechselquoten der Bundesnetzagentur.

Die jährliche staatliche Unterstützung für die Haushalte durch die Preisbremsen errechnet sich beim Gas aus 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Kilowattstunden, die mit der Differenz aus dem Arbeitspreis pro kWh des aktuellen Gastarifs minus 12 Cent multipliziert wird. Beim Strom wird nach der gleichen Methode vorgegangen, allerdings werden vom Arbeitspreis pro kWh des aktuellen Stromtarifs 40 Cent abgezogen. Der jährliche Grundpreis entspricht dem des jeweils aktuellen Gas- oder Stromtarifs.

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