Blockiergebühr beim Parken an E-Ladesäulen vermeiden
Das Angebot der öffentlichen Parkplätze zum Laden von Elektrofahrzeugen nimmt in Deutschland stetig zu. Über 70.000 Normalladepunkte und rund 14.000 Schnellladepunkte verzeichnet das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur. Ebenso vielfältig wie unterschiedlich ist die Beschilderung an den E-Ladesäulen. Das blau-weiße Parkplatzschild kann mit entsprechenden Zusatzschildern kombiniert werden, um E-Fahrzeugen das Parken und Laden unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Häufig gibt es eine zeitliche Einschränkung. E-Autofahrer, die ihr Fahrzeug zum Laden abstellen, sollten die Beschilderung des Parkplatzes eingehend prüfen, so Piero Scazzi, Technikexperte des ADAC Hessen-Thüringen.
Mancher Anbieter von öffentlichen Ladestationen erhebt zusätzlich eine Gebühr, wenn mit dem E-Auto der Platz länger genutzt wird als nötig. Damit soll verhindert werden, dass eine Ladesäule für andere Nutzer von E-Autos blockiert wird. Diese ist schließlich kein Parkplatz, betont Scazzi. Die Höhe dieser Blockiergebühr ist anbieterabhängig, und nicht immer ist sie auf einen Maximalbetrag gedeckelt.
Öffentliche Ladesäulen sollen möglichst vielen zur Verfügung stehen, hier heißt es fair sein und die Ladesäule nach dem Laden schnellstmöglich für den nächsten frei machen. Dennoch muss für den Verbraucher klar ersichtlich sein, ab wann und in welcher Höhe eine Blockiergebühr anfällt, fordert Piero Scazzi. Zudem sollte auf eine solche Gebühr aus Gründen der Zumutbarkeit in den Nachtstunden möglichst verzichtet werden.
Bisher gibt es dafür keine einheitliche Gebührenordnung, diese findet der Nutzer auf der Webseite oder in der App des Anbieters.
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